Aushubmaterial wird durch den Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP) definiert. Abhängig von der weiteren Behandlungsart – Verwertung für Rekultivierung, Untergrundverfüllung, als Recycling-Baustoff bzw. Deponierung – sind neue Regelungen vorliegend. Ziel des BAWP ist es, Aushubmaterial einer möglichst hochwertigen, qualitätsgesicherten Verwertung zuzuführen.
Diese und viele weitere gesetzliche Regelungen (DepVO 2008, ALSAG, AWG 2002, Baustoff-RecyclingVO) müssen bei der Ausschreibung und Durchführung von Erdarbeiten im Verkehrsinfrastrukturbereich berücksichtigt werden. Die Veranstaltung soll Licht in das Dunkel des Gesetzesdschungels bringen, auch die Novellierung des ALSAG 2017 wird angesprochen.
Es werden einfache, leicht verständliche Informationen und praxisgerechte Tipps für AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen gegeben. So wird über die rechtlichen Grundlagen hinausgehend in Kooperation mit dem Baustoff-Recycling Verband (BRV) ein Überblick über Verwertung und Behandlung von Bodenaushub gegeben.
Weiters werden besondere Hinweise für Ausschreibung und Angebotsbearbeitung gebracht. Die Vortragenden sind ExpertInnen mit großer Praxiserfahrung und geben bei diesem Seminar Einblicke in eine komplexe Materie.