Tunnelausbruch stellt massenmäßig einen großen Materialstrom dar, der aus rechtlichen Gründen im Allgemeinen als Abfall anzusehen ist. Neuerungen am rechtlichen und technischen Sektor führen zu geänderten Voraussetzungen für die Verwertung und Deponierung von Tunnelausbruchmaterial.
Das Seminar zeigt die aktuellen Änderungen auf und weist auf notwendige Maßnahmen bei der Ausschreibung sowie Durchführung von Tunnelbauvorhaben hin.