Diese RVS ist für die Bestandsprüfung der gemäß RVS Serie 13.03.xx vorgesehenen Bauwerke anzuwenden.
Die zugehörigen Richtlinien sind:
- RVS 13.03.11: Straßenbrücken
- RVS 13.03.21: Geankerte Konstruktionen
- RVS 13.03.51: Wegweiserbrücken
- RVS 13.03.61: Nicht geankerte Stützbauwerke
- RVS 13.03.71: Lärmschutzbauwerke
- RVS 13.03.81: Wannenbauwerke
Es werden die Leistungsbeschreibungen zur Bauwerksprüfung der oben angeführten Richtlinien ergänzt und erläutert.
Diese RVS ist nicht für die Leistungsbeschreibungen zur Bauwerksprüfung bergmännisch hergestellter Tunnelbauwerke sowie betrieblicher Einrichtungen (elektrische und maschinelle Einrichtungen) anzuwenden.
Wenn Sie diese RVS bestellen wollen, bestellen Sie bitte die RVS 06.02.42, da diese aus lizenzrechtlichen Gründen auch die RVS 06.02.41 enthält.