Beschreibung |
Diese Richtlinie ist für nicht lichtsignalgeregelte Knoten auf Freilandstraßen anzuwenden, sie gilt in ihren grundätzlichen Aussagen auch für Ortsgebiete.
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Inhaltsangabe |
1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Allgemeine Grundsätze
4. Entwurfsunterlagen
5. Wahl des Knotens
6. Angeführte Gesetze, Richtlinien und Literatur.
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 15.04.2005 durch Erlass ZI 300.041/0020-II/ST-ALG/2005 |
Notifikationsnummer |
Diese RVS stellt nach Richtlinie 98/34/EG kein Handelshemmnis dar. |