Schließen

Leistungsbeschreibung Straßenbau (O01)

Kurzzeichen O01
Bezeichnung Leistungsbeschreibung Straßenbau
Art Arbeitsausschuss Straße
Tätigkeitsbericht

Beschreibung des Aufgabengebietes

Erstellung und Aktualisierung der standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur, LB-VI (Teil Straße). Überarbeitung jenes Teils der neuen LB-VI für den dieser Arbeitsausschuss zuständig ist. Insbesondere sind dies die Leistungsgruppen mit der derzeitigen LG-Nummerierung:

  • LG06 Vor-, Abtrags- und Erdarbeiten

  • LG11 Kabelarbeiten

  • LG25 Unterbauplanum und ungebundene Tragschichten

  • LG26 Bituminöse Trag- und Deckschichten

  • LG28 Betondecken, zementstabil. Tragschichten

  • LG29 Pflasterarbeiten, Randbegrenzungen

  • LG40 Straßenausrüstung - Bodenmarkierungen

  • LG42 Lärmschutzbauten

  • LG43 Straßenausrüstung - Rückhaltesysteme

  • LG44 Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA)

  • LG45 Verkehrszeichen

  • LG46 Amphibien- u. Wildschutzeinrichtung, Zäune

  • LG51 Böschungs-, Ufer- und Sohlsicherung, Steinmauern

  • LG52 Schutzsysteme gegen Steinschlag, Muren und Lawinen

 

Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres

Die Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur mit der Version 06 vom 1. Mai 2021 wurde in den letzten Jahren kontinuierlich an die neu herausgegebenen ÖNORMen und Technischen Richtlinien, wie z.B. den RVS angepasst. Weiters wurden auch die eingegangenen Anregungen bzw./und Verbesserungsvorschläge der Auftragnehmer, Planer sowie Auftraggeber durch einen intensiven Erfahrungsaustausch ins Standardwerk eingearbeitet.

Durch die nunmehrige Implementierung von Leistungen des Flussbaus, des ländlichen Wegebaues als auch der Wildbach und Lawinenverbauung in die LB-VI musste nun auch die technische RVS 08.03.01 „Erdarbeiten“ an die Bedürfnisse dieser Fachbereiche angepasst und erweitert werden. Mit 1. Dezember 2024 wurde diese RVS auch neu veröffentlicht. Bereits 2022 wurde die Werkvertragsnorm für die Erdarbeiten (ÖNORM B 2205) vom ASI neu aufgelegt. Durch diese Änderungen/Ergänzungen in den beiden neuen Regelwerken waren Anpassungen der Ständigen Vorbemerkungen als auch der Leistungspositionen vor allem in der Leistungsgruppe 06 vorzunehmen. Zusätzlich wurden unter anderem noch die Abtragsleistungen für “Böschungs-, Ufer-, Sohlsicherungen und Steinmauern“ an die Struktur der LG 51 angepasst.

Für die Bereiche „ländliche Straßen und Güterwege, Spurwege, Vegetationstragschichten (Schotterrasen) und Forstwege“ wurden in den LG’s 25 und 26 noch zusätzliche Leistungspositionen aufgenommen.

In der LG 42 „Lärmschutzbauten“ wurde die bisherige Nutzungsdauer für Baustoffe und Bauteile von 20 Jahren nun die Nutzungsdauer der Lärmschutzwand mit mindestens 30 Jahren (Lebensdauer) festgelegt.

Im neu gegründeten Arbeitsausschuss U03 „Technischer Schutz vor Naturgefahren“ wurde zusätzlich eine technische RVS 08.22.02 “Bohr-, Ankerungs- und Injektionsarbeiten, Fundierung von Steinschlagschutznetzen” (derzeit als Entwurf vorliegend) erstellt. Durch die Inhalte dieser neuen Richtlinie wurde auch die Leistungsgruppe LG 52 in „Schutzsysteme gegen Steinschlag, Muren und Lawinen“ umbenannt. Durch die Mitarbeiter der Wildbach und Lawinenverbauung wurden daher auch neue Leistungspositionen für Lawinenschutzsysteme, Stahlschneebrücken und Schutznetz-Sonderkonstruktionen erstellt und in der LB-VI implimentiert.

Nach der Begutachtung im heuerigen Frühjahr wurden nun vom Arbeitsausschuss O01 die eingegangenen Einsprüche und Verbesserungsvorschläge intensiv diskutiert und bearbeitet. Im Sommer 2024 wurde sodann die neue Version LB-VI07/Straßenbau fertiggestellt und zur Veröffentlichung verabschiedet. Mit 1. November 2024 wurde die gegenständliche LB-VI07 veröffentlicht.

 

Ausblick auf zukünftige Vorhaben

Nach der Veröffentlichung der neuen Version LB-VI07 im Herbst 2024 werden die neuerlich eingehenden Anregungen kontinuierlich gesammelt und bearbeitet.

Nach der Fertigstellung eines Elementekataloges durch den Arbeitsausschuss TV09 „Allgemeiner Elementkatalog” wird es zu einer Evaluierung in Richtung BIM-Kompatibilität der gesamten LB-VI kommen müssen.

Durch den intensiven Erfahrungsaustausch zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer, Planer, Lieferanten und der Wissenschaft werden in weiterer Folge noch zusätzliche Evaluierungen an die neuen technischen RVS und ÖNORMen sowie rechtlichen Bedingungen von Gesetzen und Verordnungen bei den Leistungsbeschreibungen der LB-VI/Straßenbau vorzunehmen sein.

Leitung
  • Jessner Helmut, Dipl.-Ing.