RVE 04.01.01 "Lärmschutzwände – Berechnung und Konstruktion" 2. Abänderung Diese RVE, abgändert am 01.12.2017, ist im gesamten Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG anzuwenden. Sie gilt für die Neuerrichtung und Erneuerung bestehender Strecken, wenn der Umfang von Baumaßnahmen einer Neuerrichtung gleich kommt.
Die gegenständliche RVE gilt nicht für Strecken von U-Bahnen, Straßenbahnen und Obusse.
Notwendige Änderungen von LSW-Anlagen des Bestandes sind projektspezifisch mit dem zuständigen Fachbereich festzulegen. Es werden darin folgende Punkte geregelt:
- Materialtechnische und konstruktive Vorschriften für die Bauteile
- Lasteinwirkungen und Laststellungen
- Bemessung LSW-Steher und Hinweise zur Gründung
- Nachweise für LSW-Paneele mit Befestigungskonstruktion auf der tragenden Unterkonstruktion
Für die Ausführung von LSW sind nur zugelassene LSW-Elemente und -Paneele sowie Türen und Tore zu verwenden.
Die zyklischen Druck/Sog-Wechsel der aerodynamischen Beanspruchung erfordern für die LSW-Elemente, LSW-Paneele sowie Türen und Tore in LSW, den Nachweis der Dauerhaftigkeit (Ermüdung) welche vorab im Rahmen eines Zulassungsverfahren (www.fsv.at) (s. Pkt. 3.5.3) zu erbringen sind.
Die RVE ist für LSW auf freien Strecken, Brücken, und Stützmauern und Wannen anzuwenden. Der Anwendungsbereich der enthaltenen Lastermittlungs- und Bemessungsverfahren bezieht sich auf LSW, die aus folgenden Komponenten bestehen:
- LSW-Elemente und LSW-Paneele
- LSW-Steher
- Gründungen (Ramm-, Bohrpfahl- oder Flachfundierung)
- Verankerung LSW-Steher mit Kopfplatte und Betonanker oder Köcher
- Befestigungsprofile auf Stützmauern und in Wannenbereichen u.a.
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