Das engmaschige ländliche Straßen- und Wegenetz bildet in Österreich die
mit Abstand umfangreichste Verkehrs-infrastruktur. Auf der Grundlage der
Richtlinie
RVS 03.03.81 "Ländliche Straßen und Güterwege" wird für
eben diesen Bereich der Ländlichen Straßen und Güterwege umfassende
Information angeboten. Gerade in budgetär herausfordernden Zeiten
gewinnt ein wirtschaftliches, kostengünstiges Bauen und Erhalten auf der
Grundlage dieser Richtlinie weiter an Bedeutung.
Die RVS 03.03.81 "Ländliche Straßen und Güterwege" wird
zur Anwendung für die Planung und Projektierung von Ländlichen Straßen
und Güterwegen empfohlen. Unter dem Begriff Ländliche Straßen und
Güterwege werden Verkehrsflächen (insbesondere Gemeindestraßen)
verstanden, die der Feinerschließung ländlicher Gebiete dienen und nicht
Landesstraßen B und L sind.
Die RVS 03.03.82 "Spurwege" (01.07.2017) wird für die
Planung und Projektierung von Spurwegen empfohlen. Spurwege sind
typischerweise Verkehrsflächen zur Feinerschließung des ländlichen
Raumes. Spurwege stellen vor dem Hintergrund der Anforderungen aus der
Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine landschafts – und
tierökologisch besonders wertvolle Bauweise dar, die in Bezug auf
Ökonomie, Ressourcenverbrauch, Ökologie und Versiegelung der Landschaft
eine sehr positive Bilanz vorweisen kann.